ÖNORM B1300 – Empfehlung oder Pflicht?

Eigentümer von Wohngebäuden tragen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum ausgeht. Die ÖNORM B1300-Überprüfung zeigt Mängel auf, die für den Nutzer oft nicht erkennbar sind und bei Nichtbehebung zu erheblichen Folgen führen kann. Wie umfassend dieses Aufgabengebiet ist, erfahren Sie im aktuellen Interview mit unserem Objektsicherheitsbeauftragten Helmut Zinz.

Ist die ÖNORM B1300 verpflichtend?

Nein, die ÖNORM B1300 ist keine Pflicht. Allerdings wird diese bei Ausschreibungen immer öfter vorausgesetzt und verlangt. Diese ÖNORM ist eine Empfehlung, die den Eigentümer dabei helfen soll, die Verpflichtungen als Verwalter strukturiert und somit wirtschaftlich besser zu erfüllen.

Wie sehen Sie den Trend zur ÖNORM B1300?

Wir sehen, dass diese Überprüfung immer mehr an Bedeutung gewinnt. Mittels der Objektsicherheitsüberprüfung können die Eigentümer den Wert ihrer Wohngebäude sichern und sogar erhöhen. Die Norm bietet einen Leitfaden, der bei der Qualitätsüberprüfung helfen kann, die Fehler in den Dächern, Fassaden etc. zu finden, noch bevor ein größerer Schaden eingetreten ist.

Was umfasst die ÖNORM B1300?

Insgesamt werden folgende 4 Fachbereiche überprüft:

  • Technische Objektsicherheit, zB Fassade, Dach
  • Gefahrenvermeidung und Brandschutz, zB Geländer, Feuerlöscher
  • Gesundheits- und Umweltschutz, zB Lüftungsanlage
  • Einbruchsschutz und Schutz vor Außengefahren, zB Garagentore

Wie sieht der Ablauf einer ÖNORM B1300 Begutachtung aus?

Zu Beginn ist es wichtig, vorhandene Gebäudepläne zu sichten, um sich einen ersten Eindruck vom Gebäude zu machen. Zur Begutachtung nehme ich die Pläne, die ÖNORM-Checkliste und eine Fotokamera mit. Vor Ort sehe ich mir das Gebäude systematisch von oben bis unten an. Von allen relevanten Details werden Fotos gemacht. Bei komplexeren Gebäuden sind mehr Besichtigungen notwendig, da bei der Prüfung der Checkliste oftmals Details auftauchen, die noch zu prüfen sind.

Welche besonderen Kenntnisse sind notwendig, um eine ÖNORM B1300 Besichtigung durchzuführen?

Bei der ÖNORM B1300 geht es um Prüfungen auf Basis vorgegebener Normen, die man ohne eine entsprechende Ausbildung nicht wissen kann. Ich verfüge über eine fundierte Ausbildung zum zertifizierten Objektsicherheitsprüfer.

Welche Fristen sind für die Objektsicherheitsprüfung zu beachten?

Die ÖNORM B1300 empfiehlt eine jährliche Überprüfung.

Welche Mängel treten häufig auf bzw. an welche Mängel denkt man als Gebäudeeigentümer vielleicht gar nicht?

Vor allem bei älteren Wohngebäuden sind Treppen und Handläufe oftmals schon stark abgenutzt. Dieser Mangel kann speziell bei älteren Bewohnern des Gebäudes eine Gefahr darstellen.

Nähere Informationen zur ÖNORM B1300 finden Sie hier.

 

Kommentare:

4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Können Sie mir bitte einen Richtwert über die anfallenden Kosten für eine einmal jährlich durchzuführende Objektsicherheitsprüfung nach der ÖNORM B1300 für ein Eigentumswohnhaus mit rund 2000 m2 Wohnfläche bekanntgeben?

    Antworten
    • Sabrina Kienbauer
      23. November 2022 12:03

      Lieber Herr Hecke, für ein Angebot benötigen wir noch weitere Eckdaten. Einfach das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen, dann erhalten Sie umgehend ein Angebot. Liebe Grüße vom Übleis Team!

      Antworten
  • wilhelm duft
    12. März 2024 23:07

    Darf die Verwaltung ohne information der Eigentümer Aufträge erteilen für Anregungen in dieser Norm ?
    Ist die Norm nun gesetzlich verpflichtend oder nur eine Empfehlung? Müssen die Eigentümer die Auftragserteilung durch die Verwaltung für sogenannte Empfehlungen der B 1300 anstandlos akzeptieren?

    Antworten
    • Sabrina Kienbauer
      13. März 2024 10:23

      Die ÖNORM B1300 ist keine gesetzlich verpflichtende Norm, sondern eine Empfehlung, die dazu dient, Eigentümer bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit in ihren Gebäuden zu unterstützen. Daher besteht keine gesetzliche Verpflichtung für Eigentümer, die Empfehlungen dieser Norm umzusetzen.

      In Bezug auf die Frage, ob die Verwaltung ohne Information der Eigentümer Aufträge für Maßnahmen gemäß dieser Norm erteilen darf, hängt dies von den spezifischen Regelungen im Miet- oder Eigentumsrecht ab, die in Ihrem Land oder Ihrer Region gelten. In vielen Fällen müssen größere Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten von den Eigentümern beschlossen werden, insbesondere wenn diese Kosten verursachen.

      Es ist jedoch möglich, dass die Verwaltung im Rahmen ihrer Befugnisse bestimmte kleinere Maßnahmen zur Einhaltung der Sicherheitsstandards durchführt, insbesondere wenn es sich um dringende oder offensichtliche Sicherheitsprobleme handelt. Dennoch sollten größere Entscheidungen, die Kosten verursachen können, in der Regel in Absprache mit den Eigentümern getroffen werden.

      Es empfiehlt sich, die spezifischen rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen in Ihrem Land oder Ihrer Region zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Handlungen der Verwaltung im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vereinbarungen stehen.

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