Wir betreuen Ihr Unternehmen als externe Sicherheitsfachkraft!
Jedes Unternehmen, egal welche Branche und Größe, ist verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft (SFK) bzw. einen Arbeitsmediziner einzusetzen. Unternehmen bis 50 MitarbeiterInnen werden von der AUVA kostenlos betreut. Ist dem Unternehmer aber die Betreuung durch die AUVA zu wenig, eventuell bei besonderen Gefahren am Arbeitsplatz (Baustellen, Produktionsbetriebe, usw.) bedient er sich auch als KMU <50 MitarbeiterInnen einer externen SFK zur Betreuung seines Unternehmens.