Planungs- und Baustellenkoordination

Sobald auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber tätig sind, verlangt das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) eine Koordination. Das gilt für Unternehmen genauso wie für private Bauherren. Wir übernehmen sie für Sie, von der Planung bis zur Ausführung.

Was das BauKG von Bauherren verlangt

Als Bauherr sind Sie dafür verantwortlich, dass die Sicherheit auf Ihrer Baustelle koordiniert wird. Wir übernehmen für Sie die Aufgaben des Planungskoordinators in der Vorbereitungsphase und des Baustellenkoordinators während der Bauausführung. Zur Klarheit: Die Verantwortung des Bauherrn im Sinne des BauKG verbleibt dabei bei Ihnen, und die Rolle des Projektleiters nach BauKG übernehmen wir bewusst nicht. Dafür machen wir die Koordination selbst gründlich und nachvollziehbar.

Unsere Leistungen

  • Erstellung der Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat
  • Ausarbeitung und laufende Fortschreibung des SiGe-Plans (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan)
  • Koordination der Schutzmaßnahmen zwischen den Gewerken
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Regelmäßige Baustellenbegehungen mit digitaler Dokumentation

Wann ist ein Koordinator Pflicht?

Sobald auf Ihrer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder aufeinanderfolgend tätig werden, verlangt das BauKG die Bestellung eines Planungs- und eines Baustellenkoordinators. Das betrifft also praktisch jedes Bauvorhaben mit mehreren Gewerken, unabhängig von der Größe. Eine Vorankündigung an das Arbeitsinspektorat ist zusätzlich nötig, wenn die Baustelle voraussichtlich länger als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Personen gleichzeitig beschäftigt werden, oder wenn der Umfang 500 Personentage übersteigt.

Auch für private Bauherren

Viele wissen es nicht: Das BauKG unterscheidet nicht zwischen Firmen und Privatpersonen. Wer als Privater ein Haus baut oder saniert und dabei mehrere Firmen beauftragt, etwa Baumeister, Elektriker und Installateur, ist Bauherr im Sinne des Gesetzes. Damit gehört auch die Bestellung der Koordinatoren zu Ihren Pflichten. Genau diese Koordinationsaufgaben übernehmen wir für Sie, vom Einfamilienhaus bis zum Umbau, unkompliziert und zu fairen Konditionen. Ihre rechtliche Stellung als Bauherr bleibt davon unberührt; umso wichtiger ist eine Koordination, die sauber dokumentiert ist. Fragen Sie einfach an.

Planung und Ausführung: zwei Rollen, ein Ziel

Der Planungskoordinator sorgt schon in der Projektierung dafür, dass Sicherheit mitgedacht wird: bei der Bauablaufplanung, den Schnittstellen der Gewerke und im SiGe-Plan. Der Baustellenkoordinator setzt das auf der laufenden Baustelle um, kontrolliert die Schutzmaßnahmen bei Begehungen und passt den SiGe-Plan an, wenn sich der Bauablauf ändert. Bei uns kommen beide Rollen aus einer Hand, damit nichts zwischen Planung und Praxis verloren geht.

Baukompetenz aus Erfahrung

Unser Team hat bereits mehr als 250 Baustellen gleichzeitig koordiniert und begleitet Projekte vom Spatenstich bis zur Übergabe, vom Einfamilienhaus bis zum Gewerbebau. Sie erhalten eine feste Ansprechperson und eine lückenlose, jederzeit digital abrufbare Dokumentation. Österreichweit. Wenn Sie zusätzlich eine Sicherheitsfachkraft auf der Baustelle brauchen, finden Sie diese hier.

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Wir beraten Sie gerne unverbindlich und persönlich.