Evaluierung der psychischen Fehlbelastung

Arbeitnehmer:innenschutz endet nicht bei körperlichen Gefahren. Seit 2013 sind Betriebe verpflichtet, auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu evaluieren. Wir begleiten Sie durch diesen sensiblen Prozess.

Warum die Evaluierung psychischer Belastungen Pflicht ist

Das ASchG stellt psychische Belastungen ausdrücklich mit körperlichen gleich. Gemeint sind dabei nicht einzelne Personen, sondern die Bedingungen der Arbeit: Arbeitsabläufe, Arbeitsumgebung, Arbeitsklima und die Aufgaben selbst. Ziel ist, Fehlbelastungen zu erkennen und die Arbeit gesünder zu gestalten.

Wie wir vorgehen

  • Auswahl eines anerkannten, zum Betrieb passenden Verfahrens
  • Erhebung mittels Fragebogen, Beobachtung oder moderierten Workshops
  • Gemeinsame Auswertung der Ergebnisse mit Ihnen
  • Ableitung wirksamer, umsetzbarer Maßnahmen
  • Dokumentation und spätere Überprüfung der Wirkung

Diskret und praxisnah

Wir achten auf Anonymität und einen offenen Rahmen, denn nur so entstehen ehrliche Ergebnisse. Am Ende erhalten Sie keine Schublade voller Papier, sondern konkrete Maßnahmen und eine gesetzeskonforme Dokumentation.

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und persönlich.