§82b GewO-Überprüfung

Jede genehmigte Betriebsanlage muss regelmäßig überprüft werden, so schreibt es § 82b der Gewerbeordnung vor. Wir übernehmen diese wiederkehrende Prüfung für Sie und halten Ihnen den Rücken frei.

Was § 82b GewO verlangt

Als Inhaber einer genehmigten Betriebsanlage sind Sie verpflichtet, in wiederkehrenden Abständen prüfen zu lassen, ob Ihre Anlage noch dem Genehmigungsbescheid entspricht und alle Auflagen eingehalten werden. Das Ergebnis ist zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Das prüfen wir für Sie

  • Entspricht die Anlage noch der erteilten Genehmigung?
  • Werden die im Bescheid festgeschriebenen Auflagen eingehalten?
  • Werden die gewerberechtlichen Bestimmungen erfüllt?
  • Erstellung des Prüfbefunds mit klaren Feststellungen und Empfehlungen

Klar dokumentiert, rechtssicher abgelegt

Sie erhalten einen nachvollziehbaren Prüfbefund, der einer behördlichen Kontrolle standhält, digital abgelegt und jederzeit griffbereit. Auf Wunsch erinnern wir Sie rechtzeitig an die nächste fällige Prüfung.

Fragen zu diesem Thema?

Wir beraten Sie gerne unverbindlich und persönlich.